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Deutsches Mahnbescheidsverfahren gegen ausländische Schuldner unter Anwendung des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes (AVAG) und der europäischen Gerichts- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO-Brüssel I)
I. Einführung
II. Geschichtlicher Hintergrund
III. Das deutsche Mahnverfahren
IV. Wann ist das deutsche Mahnverfahren für grenzüberschreitende Forderungen zu empfehlen? Der Anwendungsbereich der EuGVVO:
V. Wann sollte man vom grenzüberschreitenden Mahnverfahren absehen?
VI. Wann sind die deutschen Gerichte für das grenzüberschreitende Mahnverfahren zuständig? Welches örtliche Gericht ist zuständig?
VII. Ist der Anspruch für das Mahnverfahren geeignet? Wie muß der Anspruch beschaffen sein?
VIII. Ist der Staat, indem der Mahnbescheid zugestellt werden soll, für das Mahnverfahren geeignet?
IX. Wann muß man die Zustellung des Vollstreckungsbescheides beantragen?
X. Wer trägt die Kosten des Mahnverfahrens?
XI. Welche Unterlagen muß man im Ausland vor Gericht vorlegen?
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