Kanzlei Frank Dieter Müller und Asociados, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für SpanienAnwaltvereinsmitgliedDeutschCastellanoEnglish

 

linie 

linie 

vor-zurueckZurückblättern

VIII.
Ist der Staat, indem der Mahnbescheid zugestellt werden soll, für das Mahnverfahren geeignet?

Als Zielland sind alle Staaten geeignet, mit denen Deutschland einen Vertrag über die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen geschlossen hat, sowie alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (siehe oben). Dies ergibt sich aus § 32 AVAG, welcher in Absatz 2 zudem festlegt, dass der Antragsteller bei einer Gerichtsstandsvereinbarung die erforderlichen Dokumente vorlegen muß.


©2005 Verfasser: F. Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht

 

 

 

 

 

Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Deutscher Anwalt Verein

Tel. 0034 - 93-2721282 
Fax 0034 - 93-2370703 

Tel. 0049 - (0) 69-66124713 
Fax 0049 - (0) 721151503590 

e-mail  ra@abogadomueller.net
 

 

Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für Spanien | Facebook