Kanzlei Frank Dieter Müller und Asociados, Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für SpanienAnwaltvereinsmitgliedDeutschCastellanoEnglish

 

linie 

linie 

vor-zurueckZurückblättern

X.
Wer trägt die Kosten des Mahnverfahrens?

Die Kosten des Mahnverfahrens hat der Schuldner zu zahlen. Sie werden auf Antrag in den Mahnbescheid mit aufgenommen. Die Kosten ausländischer Vollstreckungsmaßnahmen trägt der Schuldner dann, wenn dies der ausländische Vollstreckungsstaat vorsieht. Teilweise wird auch vertreten, dass solche Maßnahmen im Inland nach § 788 ZPO gegen den ausländischen Schuldner festgesetzt werden können.

©2005 Verfasser: F. Müller, Rechtsanwalt, Abogado, Fachanwalt für Steuerrecht
 

 

 

 

 

 

Kanzlei Frank Dieter Müller & Asociados

Deutscher Anwalt Verein

Tel. 0034 - 93-2721282 
Fax 0034 - 93-2370703 

Tel. 0049 - (0) 69-66124713 
Fax 0049 - (0) 721151503590 

e-mail  ra@abogadomueller.net
 

 

Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer für Spanien | Facebook